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Kanton St. Gallen

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Baugesetz (BauG)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton St. Gallen umfasst die drittgrösste Stadtregion der Schweiz und reicht von der Stadtregion St. Gallen bis zu den alpinen Gebieten im Sarganserland und im Toggenburg. Bei der Interessenabwägung sind die Verdichtungsinteressen im urbanen Raum, der Schutz der Vorarlberger Rheintal-Überflutungsgebiete und die BLN-Objekte im Alpstein relevant. Das Rheintal als enger Korridor konzentriert Siedlung, Infrastruktur und Naturschutz auf engem Raum und produziert entsprechende Interessenkonflikte.

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Interessenabwägung für St. Gallen durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026