Kanton Zug
Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten
Kantonale Besonderheiten
Kanton Zug ist einer der wohlhabendsten und dichtestbesiedelten Kantone der Schweiz mit extremem Siedlungsdruck. Interessenabwägungen drehen sich häufig um die Verdichtung in der Agglomeration Zug/Baar, die Qualität der verbleibenden Landwirtschafts- und Grünräume sowie den Schutz der Zuger Seeufer. Die hohen Bodenpreise und die Steuerprivilegien für Unternehmen schaffen besondere Interessenkonflikte zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Raumqualität.
Interessenabwägung für Zug durchführen
Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026