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Kanton Zug

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Planungs- und Baugesetz (PBG)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Zug ist einer der wohlhabendsten und dichtestbesiedelten Kantone der Schweiz mit extremem Siedlungsdruck. Interessenabwägungen drehen sich häufig um die Verdichtung in der Agglomeration Zug/Baar, die Qualität der verbleibenden Landwirtschafts- und Grünräume sowie den Schutz der Zuger Seeufer. Die hohen Bodenpreise und die Steuerprivilegien für Unternehmen schaffen besondere Interessenkonflikte zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Raumqualität.

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Interessenabwägung für Zug durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026