Art. 103 lit. a OG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1A.108/2004 · 17.11.2004Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Vertrauensschutz des Bauherrn und dem Schutz der Nachbarn vor übermässigen Geruchsimmissionen ist im Rahmen des Widerrufs einer formell rechtskräftigen, aber materiell rechtswidrigen Baubewilligung vorzunehmen. Ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn…BaubewilligungBGer 1A.186/2002 · 23.05.2003Teilweise gutgeheissenDie relative Standortgebundenheit gemäss Art. 24 lit. a RPG kann nicht losgelöst von der umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG beurteilt werden. Ein Teilurteil über die Standortgebundenheit ist unzulässig, wenn die Abgrenzung zur Interessenabwägung undurchführbar ist.Bauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 117 IB 111 · 04.06.1991AbgewiesenDie Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Kanton für die Bewilligung von Nutzungen auf Bahnareal ist im Anstandsverfahren nach Art. 40 lit. a EBG zu klären, sofern nicht der Inhalt der Pläne selbst angefochten wird.BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.