BGer 1A.186/2002
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 23.05.2003
Die relative Standortgebundenheit gemäss Art. 24 lit. a RPG kann nicht losgelöst von der umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG beurteilt werden. Ein Teilurteil über die Standortgebundenheit ist unzulässig, wenn die Abgrenzung zur Interessenabwägung undurchführbar ist.
BGer 1A.186/2002 vom 23.05.2003 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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