Art. 106 cpv. 2 LTF
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_319/2022 · 24.08.2022AbgewiesenDie Frist zur Anfechtung von Nutzungsplanänderungen beginnt mit der ordnungsgemässen Veröffentlichung; eine persönliche Benachrichtigung der Grundeigentümer ist nach altem kantonalem Recht nicht vorgeschrieben. Eine nachträgliche Fristwiederherstellung scheitert an der mangelnden Darlegung eines entschuldbaren Hindernisses.OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_98/2016 · 01.09.2016AbgewiesenDie kantonale Regelung zur Abstandsderogation vom Wald (Art. 6 LCFo, Art. 13 RLCFo) erlaubt eine Ausnahmebewilligung, wenn eine rationelle Nutzung des Grundstücks nach Zonenparametern ohne Derogation nicht möglich ist. Die kantonale Abwägung ist nicht willkürlich, wenn sie die Schutzbedürfnisse des Waldes und die Nutzungsmöglichkeiten…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.