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Art. 111 Abs. 1 BGG

12 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_325/2024 · 10.08.2026GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.BaubewilligungUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_205/2025 · 03.07.2026AbgewiesenDie Einsprache- und Beschwerdelegitimation einer Grundeigentümerin gegen eine Dükerleitung unter dem Rhein ist zu verneinen, wenn sie nicht besonders betroffen ist, insbesondere keine konkreten Immissionen oder erhöhten Risiken für ihr Grundstück oder die Trinkwasserversorgung nachweisen kann.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_530/2022 · 23.11.2023Teilweise gutgeheissenDie Beschwerdeberechtigung eines Nachbarn in planungsrechtlichen Verfahren setzt eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zum Streitgegenstand sowie ein schutzwürdiges Interesse voraus. Eine bloss ästhetische Beeinträchtigung der Aussicht oder eine Distanz von ca. 260–280 m genügt nicht.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_516/2022 · 13.06.2023AbgewiesenEin Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführen würde. Dies war im vorliegenden Fall nicht erfüllt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_199/2021 · 31.05.2022AbgewiesenDie Einsprachelegitimation einer Eigentümerin eines angrenzenden Seegrundstücks gegen eine nachträgliche Baubewilligung ist zu bejahen, wenn das Grundstück direkt an das Baugrundstück grenzt und die geplante Nutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gewässer oder die Uferlandschaft haben kann.BaubewilligungBGer 1C_608/2019 · 07.12.2020AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation eines Nachbarn in Baustreitigkeiten setzt voraus, dass er mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen wie Lärm massgeblich betroffen ist. Bei einer Entfernung von über 100 m muss die Betroffenheit glaubhaft gemacht werden.BaubewilligungBGer 1C_661/2019 · 13.05.2020AbgewiesenDie Beschwerdebefugnis gegen Nutzungspläne und Allgemeinverfügungen setzt eine spezifische, über die Allgemeinheit hinausgehende Betroffenheit voraus. Bei Freizeitnutzungen wie dem Klettern genügt eine blosse Einschränkung der Auswahl an Klettergebieten nicht, wenn alternative, erreichbare Gebiete zur Verfügung stehen.GestaltungsplanBGer 1C_475/2019 · 29.01.2020GutgeheissenDie Nichtbeteiligung eines beschwerdelegitimierten Nachbarn am Rekursverfahren stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, wenn dies zu einer irreversiblen Verfahrensbenachteiligung führt (Art. 29 Abs. 1 BV).BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_608/2018 · 02.05.2019GutgeheissenEigentümer angrenzender Grundstücke sind zur Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederherstellungsverfahrens nach § 51 NLG/LU legitimiert, wenn sie ein aktuelles, konkretes Interesse an der Klarstellung der Überbauungsmöglichkeiten im Grenzbereich haben.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_107/2018 · 30.08.2018AbgewiesenDie Einsprache- und Beschwerdelegitimation von Privatpersonen und Nachbargemeinden gegen eine Baubewilligung für ein Bundesasylzentrum ist zu verneinen, wenn keine spezifische Betroffenheit durch Immissionen oder hoheitliche Interessen nachweisbar ist.BaubewilligungBGer 1C_247/2016 · 30.09.2016AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation eines Nachbarn gegen eine Baubewilligung setzt eine spezifische Beziehungsnähe und eine deutlich wahrnehmbare Beeinträchtigung voraus. Bei grösseren Entfernungen zum Bauvorhaben muss die Beeinträchtigung konkret glaubhaft gemacht werden.BaubewilligungBGer 1C_623/2015 · 02.05.2016AbgewiesenDie Einsprachelegitimation eines Stockwerkeigentümers gegen eine Baubewilligung in der Industriezone ist zu verneinen, wenn die durch das Vorhaben verursachte Verkehrszunahme vor seiner Liegenschaft deutlich unter 10 % liegt und in einer vorbelasteten Umgebung kaum wahrnehmbar ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.