BGer 1C_623/2015
AbgewiesenEntscheid vom 02.05.2016 · Kanton TG
Die Einsprachelegitimation eines Stockwerkeigentümers gegen eine Baubewilligung in der Industriezone ist zu verneinen, wenn die durch das Vorhaben verursachte Verkehrszunahme vor seiner Liegenschaft deutlich unter 10 % liegt und in einer vorbelasteten Umgebung kaum wahrnehmbar ist.
BGer 1C_623/2015 vom 02.05.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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