Art. 13 Abs. 3 LST
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_274/2017 · 22.06.2017AbgewiesenPrivaten fehlt die Legitimation, gegen einen kantonalen Richtplan direkt Beschwerde zu führen, da dieser nur für Behörden verbindlich ist und keine subjektiven Rechte der Grundeigentümer begründet. Ein allfälliger Kontrollbedarf kann im Rahmen von Nutzungsplanungs- oder Baubewilligungsverfahren geltend gemacht werden.RichtplanungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_132/2016 · 01.04.2016AbgewiesenDas Bundesgericht tritt auf den Rekurs gegen die kantonale Irrecevabilitätsentscheidung nicht ein, da die Beschwerdeführer die formellen Voraussetzungen nicht hinreichend substantiiert rügen und als Private nicht legitimiert sind, gegen einen Richtplan vorzugehen.RichtplanungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.