BGer 1C_274/2017
AbgewiesenEntscheid vom 22.06.2017 · Kanton TI
Privaten fehlt die Legitimation, gegen einen kantonalen Richtplan direkt Beschwerde zu führen, da dieser nur für Behörden verbindlich ist und keine subjektiven Rechte der Grundeigentümer begründet. Ein allfälliger Kontrollbedarf kann im Rahmen von Nutzungsplanungs- oder Baubewilligungsverfahren geltend gemacht werden.
BGer 1C_274/2017 vom 22.06.2017 (Abgewiesen)
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