Art. 13B LaLAT
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BGer 1C_142/2021 · 22.12.2021AbgewiesenEin konservatorischer Bewilligungsverweigerungsgrund nach kantonalem Recht (Art. 13B LaLAT) ist zulässig, wenn eine anstehende Planungsänderung konkrete Ziele verfolgt und die Fristen eingehalten werden. Die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) wird dabei nicht verletzt, wenn die Einschränkung verhältnismässig und zeitlich begrenzt ist.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.