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Art. 15 Abs. 1 und 2 LAT

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_645/2020 · 21.10.2021AbgewiesenEin kontrollincidenter Prüfung eines Quartierplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die Annullierung eines PGA durch das Bundesgericht führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines zuvor genehmigten Quartierplans, sofern dieser den Anforderungen des…BaubewilligungGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_400/2018 · 29.07.2019AbgewiesenDie Umzonung von Teilflächen der Parzellen 13 und 347 in Mathod (VD) von der Dorfzone in die Landwirtschaftszone zur Redimensionierung der Bauzone ist rechtmässig, da sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz wird bestätigt.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_387/2016 · 01.05.2017AbgewiesenEine sensible Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT, die eine Anpassung eines Nutzungsplans erfordert, liegt nicht bereits dann vor, wenn eine Gemeindezone als überdimensioniert eingestuft wird. Vielmehr ist eine Interessenabwägung zwischen Planungsstabilität und Anpassungsbedarf erforderlich, wobei der kommunalen…GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.