Art. 15 aRPG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_197/2015 · 02.02.2016GutgeheissenEinzonungen, die nach dem 1. Mai 2014 nicht rechtskräftig sind, unterliegen dem Moratorium nach Art. 38a Abs. 2 RPG und müssen kompensiert werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 52a RPV vorliegt.OrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.