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Art. 16 Abs. 3 RPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_49/2017 · 26.09.2017GutgeheissenEin Detailnutzungsplan, der eine Speziallandwirtschaftszone für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen (Markthalle, Ringkuhkampfarena) vorsieht, ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 16a Abs. 3 RPG nicht erfüllt sind und die Zone nicht als Bauzone qualifiziert werden kann.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.