BGer 1C_49/2017
GutgeheissenEntscheid vom 26.09.2017 · Kanton VS
Ein Detailnutzungsplan, der eine Speziallandwirtschaftszone für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen (Markthalle, Ringkuhkampfarena) vorsieht, ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 16a Abs. 3 RPG nicht erfüllt sind und die Zone nicht als Bauzone qualifiziert werden kann.
BGer 1C_49/2017 vom 26.09.2017 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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