Art. 162 Abs. 1 BauG NW
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BGer 1C_297/2020 · 05.01.2021AbgewiesenDie Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass das Untergeschoss und das Dachgeschoss des Bauprojekts keine Vollgeschosse darstellen und das Vorhaben den Vorgaben des Gestaltungsplans entspricht. Die Rügen der Beschwerdeführer zu Terrainermittlung, Geschossdefinition und Gebäudeform sind unbegründet.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.