BGer 1C_297/2020
AbgewiesenEntscheid vom 05.01.2021 · Kanton NW
Die Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass das Untergeschoss und das Dachgeschoss des Bauprojekts keine Vollgeschosse darstellen und das Vorhaben den Vorgaben des Gestaltungsplans entspricht. Die Rügen der Beschwerdeführer zu Terrainermittlung, Geschossdefinition und Gebäudeform sind unbegründet.
BGer 1C_297/2020 vom 05.01.2021 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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