Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 17 QPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer BGE 116 IA 181 · 30.05.1990NichteintretenEin Zwischenentscheid im Baulandumlegungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirkt; die Eigentumsgarantie (Art. 22ter BV) hat hier keine selbständige Bedeutung, wenn die Prüfung auf Willkür beschränkt bleibt.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.