Art. 2 Abs. 1 und 2 NHG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_700/2013 · 11.03.2014NichteintretenDie Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS begründet keine Bundesaufgabe, sodass eine Verbandsbeschwerde mangels Legitimation nicht zulässig ist. Die Interessenabwägung obliegt den kantonalen Behörden, wobei die Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots im Einzelfall zu prüfen ist.BGer 1C_71/2011 · 12.06.2012GutgeheissenDer Schutz der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Art. 23b NHG) steht dem Bau oberirdischer und im Tagbau erstellter Tunnelabschnitte der Zürcher Oberlandautobahn (ZOA) zwingend entgegen, da solche Eingriffe mit den Schutzzielen unvereinbar sind und keine Interessenabwägung zulassen.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.