BGer 1C_71/2011
GutgeheissenEntscheid vom 12.06.2012
Der Schutz der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Art. 23b NHG) steht dem Bau oberirdischer und im Tagbau erstellter Tunnelabschnitte der Zürcher Oberlandautobahn (ZOA) zwingend entgegen, da solche Eingriffe mit den Schutzzielen unvereinbar sind und keine Interessenabwägung zulassen.
BGer 1C_71/2011 vom 12.06.2012 (Gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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