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Art. 2 Abs. 2 KRVO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.186/2002 · 23.05.2003Teilweise gutgeheissenDie relative Standortgebundenheit gemäss Art. 24 lit. a RPG kann nicht losgelöst von der umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG beurteilt werden. Ein Teilurteil über die Standortgebundenheit ist unzulässig, wenn die Abgrenzung zur Interessenabwägung undurchführbar ist.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.