Art. 24e LPN
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_712/2024 · 06.01.2026AbgewiesenDie Kompensationspflicht für irreparable Schäden an archäologischem Kulturgut nach Art. 24e LPN kann auch bei fehlerhafter Zuständigkeit der Vorinstanz aufrechterhalten werden, sofern die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das rechtliche Gehör gewahrt wurde.BaubewilligungBGer 1C_340/2024 · 28.11.2024NichteintretenDie Baubewilligung muss mit dem vorangehenden, integralen Wiederherstellungsverfahren für ein geschütztes Naturelement (Hecke/Waldstück) koordiniert werden, da die Wiederherstellung nach Art. 18 Abs. 1ter LPN unverzüglich und im ursprünglichen Zustand zu erfolgen hat.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.