BGer 1C_712/2024
AbgewiesenEntscheid vom 06.01.2026 · Kanton VS
Die Kompensationspflicht für irreparable Schäden an archäologischem Kulturgut nach Art. 24e LPN kann auch bei fehlerhafter Zuständigkeit der Vorinstanz aufrechterhalten werden, sofern die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das rechtliche Gehör gewahrt wurde.
BGer 1C_712/2024 vom 06.01.2026 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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