Art. 29 Abs. 1 LTF
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_658/2021 · 11.11.2021NichteintretenEin direktes Beschreiten des Bundesgerichts gegen eine finale kantonale Instanzentscheidung und einen incidenten Rückweisungsentscheid ist unzulässig, wenn ein kantonales Rechtsmittel noch offensteht und nicht als sinnlose Formalität erscheint.BaubewilligungBGer 1C_523/2019 · 01.04.2021AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht den ergänzenden Baugesuchsantrag aufgrund Überschreitung der maximal zulässigen überbauten Fläche nach dem geltenden kommunalen Regelwerk (RPE 1972) abgelehnt. Die Anwendung des zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung geltenden Rechts ist nicht willkürlich.BaubewilligungBGer 1C_147/2020 · 05.10.2020NichteintretenEin auf die Umsetzung einer kommunalen Initiative gerichteter Rechtsbehelf wird ohne aktuelles Interesse irrelevabel, wenn das Ziel der Initiative durch die definitive Inkraftsetzung eines Planes (PLQ) unmöglich wird. Die Planstabilität gemäss Art. 21 Abs. 2 LAT schützt die Gültigkeit und Beständigkeit von Nutzungsplänen.GestaltungsplanBGer 1C_171/2018 · 29.08.2018AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Rechte nach altem kantonalem Recht (Art. 3 aLC) umfasst keine Rekonstruktion oder Ersatzbauten, selbst bei Beibehaltung des Volumens und der äusseren Erscheinung. Eine Abwägung der Interessen ist erst unter neuem Recht (Art. 5 LC) erforderlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.