BGer 1C_147/2020
NichteintretenEntscheid vom 05.10.2020 · Kanton GE
Ein auf die Umsetzung einer kommunalen Initiative gerichteter Rechtsbehelf wird ohne aktuelles Interesse irrelevabel, wenn das Ziel der Initiative durch die definitive Inkraftsetzung eines Planes (PLQ) unmöglich wird. Die Planstabilität gemäss Art. 21 Abs. 2 LAT schützt die Gültigkeit und Beständigkeit von Nutzungsplänen.
BGer 1C_147/2020 vom 05.10.2020 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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