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Art. 29 OAT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_656/2024 · 05.08.2025AbgewiesenDie Abwägung der Interessen nach Art. 3 OAT für einen Kiesabbauplan ist rechtmässig, wenn die temporäre Beeinträchtigung von SDA durch die Sicherstellung der kantonalen Materialversorgung und die garantierte Wiederherstellung der Flächen gerechtfertigt wird.GestaltungsplanBGer 1C_546/2018 · 26.11.2019AbgewiesenDie Einzonung von Flächen, die als Surfaces d’assolement (SDA) gelten, in eine andere als die Landwirtschaftszone ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Eine Einzonung in eine Entlastungszone widerspricht Art. 30 Abs. 1 OAT, wenn die Fläche als SDA gilt.UmzonungEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.