Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 292 StGB

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_528/2021 · 03.08.2023GutgeheissenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung müssen vollständig abgerissen werden, um den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten zu wahren. Eine nur teilweise Beseitigung ist unzulässig, wenn keine rechtfertigenden Gründe vorliegen.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_267/2022 · 20.12.2022AbgewiesenDas Erlöschen einer Baubewilligung nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG kann auch bei Nichteinhaltung von Fristen für Zwischenschritte wie die Erstellung des Schnurgerüsts eintreten, sofern dies dem Schutz vor Baustellenrisiken und dem öffentlichen Interesse dient. Die angeordneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.