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Art. 3 Abs. 4 LCR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_474/2018 · 11.05.2021AbgewiesenDie Erstellung einer Fussgängerzone in einer engen Innenstadtgasse ist verhältnismässig, wenn sie öffentlichen Interessen wie der Aufwertung des Stadtbilds, der Förderung von Gewerbe und Sicherheit dient und die Eingriffe in Privateigentum und wirtschaftliche Freiheit nicht übermässig sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.