Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 33 Abs. 3 LAT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_546/2018 · 26.11.2019AbgewiesenDie Einzonung von Flächen, die als Surfaces d’assolement (SDA) gelten, in eine andere als die Landwirtschaftszone ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Eine Einzonung in eine Entlastungszone widerspricht Art. 30 Abs. 1 OAT, wenn die Fläche als SDA gilt.UmzonungEinzonungBGer 1C_609/2017 · 04.12.2018AbgewiesenDie Qualität für ein kantonales Rechtsmittel in Raumplanungsangelegenheiten muss mindestens den Anforderungen des Bundesrechts (Art. 89 Abs. 1 LTF) entsprechen, darf aber kantonal weiter gefasst werden. Die Anwendung von Art. 15 Abs. 3 LAT durch die Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie die Einzonung einer Parzelle in eine…UmzonungEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.