Art. 36 Abs. 3 LPT
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_455/2023 · 12.07.2024AbgewiesenBei Vorliegen eines Planungsvakuums sind Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nach den Ausnahmetatbeständen der Art. 24 ff. LPT zu beurteilen. Die kantonale Instanz hat zu Recht festgestellt, dass die betroffenen Parzellen einem Planungsvakuum unterlagen und die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht erfüllt waren.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_28/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…EnteignungEinzonungAuszonungBGer 1C_29/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.EnteignungEinzonungBGer 1C_332/2022 · 13.07.2023Teilweise gutgeheissenDie erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.EnteignungEinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 149 II 368 · 01.01.2023RückweisungDie Zuweisung eines Grundstücks zu einer Zone für Bauten im kommunalen Interesse (ZEIC) im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer RPG-konformen Planung kommt einer Nichteinzonung gleich und kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die Parzelle dem freien Markt entzogen und zur Übernahme durch die Gemeinde bestimmt wird.UmzonungEnteignungEinzonungAuszonungBGer 1C_345/2018 · 05.11.2018AbgewiesenEine Variante des Nutzungsplans, die eine Ausweitung der Bauzone ohne kompensatorische Auszonung vorsieht, ist während der Übergangsphase gemäss Art. 38a LPT und Art. 52a OPT unzulässig, selbst wenn die betroffenen Grundstücke in einem bereits weitgehend überbauten Gebiet liegen.OrtsplanungsrevisionUmzonungEinzonungAuszonungBGer 1C_314/2016 · 13.09.2016AbgewiesenDie blosse Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone begründet für sich allein keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn kumulativ besondere Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bereits urbanisiertes Gelände, Einbindung in einen konformen Kanalisationsplan, erhebliche Investitionen des…EnteignungBaubewilligungPlanungszoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.