Startseite
Startseite
← Urteilssuche

BGer 1C_345/2018

Abgewiesen

Entscheid vom 05.11.2018 · Kanton TI

Eine Variante des Nutzungsplans, die eine Ausweitung der Bauzone ohne kompensatorische Auszonung vorsieht, ist während der Übergangsphase gemäss Art. 38a LPT und Art. 52a OPT unzulässig, selbst wenn die betroffenen Grundstücke in einem bereits weitgehend überbauten Gebiet liegen.

BGer 1C_345/2018 vom 05.11.2018 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_325/2024 · 10.08.2026 · GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Intere…BGer 1C_313/2025 · 03.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, d…BGer 1C_301/2025 · 30.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit a…BGer 1C_144/2025 · 22.07.2026 · AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach Art. 5 LAT und kantonalem Recht (Art. 111b LCAT) ist vom Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Massnahme geschuldet, nicht bei Fixierung der Abgab…BGer 1C_322/2025 · 21.07.2026 · AbgewiesenDie Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planu…BGer 1C_28/2026 · 15.07.2026 · AbgewiesenDie Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen …
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Ortsplanungsrevision · 412 EntscheideGesamtrevisionen der kommunalen Nutzungsplanung: Richtplankonformität, Abwägung über das ganze Gemeindegebiet.Umzonung · 105 EntscheideUmzonungen zwischen Bauzonentypen: Planbeständigkeit, veränderte Verhältnisse, Interessen der Nachbarschaft.Einzonung · 105 EntscheideNeueinzonungen von Land in die Bauzone: Bedarf nach Art. 15 RPG, Fruchtfolgeflächen, Lage und Erschliessung.Auszonung · 90 EntscheideAuszonungen und Rückzonungen überdimensionierter Bauzonen, Eigentumsgarantie und Entschädigungsfragen.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.