Art. 39 Abs. 4 BauG/VS
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BGer 1C_235/2022 · 24.11.2023AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in einer Zone für öffentliche Bauten ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Ort steht und Bauzonenland abdeckt. Die Variabilität adaptiver Antennen ist im Worst-Case-Szenario zu beurteilen, und bewährte Messmethoden für 5G-Anlagen liegen vor.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.