BGer 1C_235/2022
AbgewiesenEntscheid vom 24.11.2023 · Kanton VS
Eine Mobilfunkanlage in einer Zone für öffentliche Bauten ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Ort steht und Bauzonenland abdeckt. Die Variabilität adaptiver Antennen ist im Worst-Case-Szenario zu beurteilen, und bewährte Messmethoden für 5G-Anlagen liegen vor.
BGer 1C_235/2022 vom 24.11.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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