Art. 4 Ziff. 1 und 2 Granada-Übereinkommen
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_43/2020 · 01.04.2021Teilweise gutgeheissenDie kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.Korpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.