BGer 1C_43/2020
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 01.04.2021 · Kanton ZG
Die kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.
BGer 1C_43/2020 vom 01.04.2021 (Teilweise gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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