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Art. 41 LPTC

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_492/2022 · 12.09.2023AbgewiesenEin Gebäude oder eine Anlage ausserhalb der Bauzone erfordert gemäss Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG eine standortgebundene Nutzung. Reine wirtschaftliche oder praktische Gründe genügen nicht, um eine solche Standortgebundenheit zu begründen.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_295/2016 · 03.01.2017GutgeheissenDie kantonale Instanz hat die Standortgebundenheit nach Art. 24 LPT ungenügend geprüft und die Wiederherstellungspflicht bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone nicht hinreichend gewichtet. Zudem ist eine Baubewilligung für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ohne kantonale Genehmigung nichtig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.