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Art. 45 BauV/VS

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 25%
BGer 1C_445/2022 · 10.06.2024AbgewiesenDie Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass die Projektänderungen eines Baugesuchs keine erneute Publikation erforderten, da die Hauptmerkmale des Vorhabens unverändert blieben. Eine Verletzung von Art. 22 RPG oder des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.