BGer 1C_445/2022
AbgewiesenEntscheid vom 10.06.2024 · Kanton VS
Die Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass die Projektänderungen eines Baugesuchs keine erneute Publikation erforderten, da die Hauptmerkmale des Vorhabens unverändert blieben. Eine Verletzung von Art. 22 RPG oder des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor.
BGer 1C_445/2022 vom 10.06.2024 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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