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Art. 5 Abs. 2 LPT

11 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

27%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_520/2024 · 30.04.2025GutgeheissenEine bloße Verzögerung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, sondern kann allenfalls eine unrechtmäßige Handlung begründen, die eine Schadenersatzforderung auslösen kann. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn eine definitive planerische Massnahme die Eigentumsnutzung besonders…GestaltungsplanEnteignungAuszonungBGer 1C_28/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…EnteignungEinzonungAuszonungBGer 1C_29/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.EnteignungEinzonungBGer 1C_30/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…EnteignungEinzonungAuszonungBGer 1C_598/2023 · 29.01.2024AbgewiesenTemporäre Planungsmassnahmen (Planungszone und Baustopp) von insgesamt etwas über neun Jahren Dauer begründen keine materielle Enteignung, selbst wenn sie im Rahmen eines längeren Planungsprozesses erlassen werden.PlanungszoneEnteignungBaubewilligungBGer 1C_332/2022 · 13.07.2023Teilweise gutgeheissenDie erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.EnteignungEinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_416/2021 · 30.06.2022AbgewiesenDie blosse Nichteinzonung eines Grundstücks (keine Zuweisung zur Bauzone) stellt keine materielle Enteignung dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch, selbst wenn das Grundstück zuvor in einer Bauzone lag. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht.EnteignungEinzonungAuszonungBaubewilligungBGer 1C_178/2017 · 06.07.2017AbgewiesenDie materielle Enteignung durch die Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone kann ausnahmsweise eine Entschädigungspflicht auslösen, wenn der Grundeigentümer aufgrund des Planungsverfahrens und konkreter Umstände in gutem Glauben auf die Beibehaltung der Bauzone vertrauen durfte.UmzonungEnteignungEinzonungBaubewilligungBGer 1C_280/2016 · 04.01.2017GutgeheissenEin Teil eines Grundstücks, das in einer nicht LPT-konformen Bauzone lag, wurde durch eine Planrevision in die Landwirtschaftszone umgewidmet. Dies stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar, die nur ausnahmsweise eine materielle Enteignung begründen kann. Die Vorinstanz muss prüfen, ob die Voraussetzungen für eine…UmzonungEnteignungEinzonungAuszonungBGer 1C_314/2016 · 13.09.2016AbgewiesenDie blosse Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone begründet für sich allein keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn kumulativ besondere Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bereits urbanisiertes Gelände, Einbindung in einen konformen Kanalisationsplan, erhebliche Investitionen des…EnteignungBaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_367/2015 · 07.01.2016AbgewiesenDie materielle Enteignung durch einen Parkplatz-Vincolo (P9) im Zonenplan ist gegeben, wenn die betroffene Fläche eine autonome bauliche Nutzung zulässt. Die formelle Enteignung für eine nicht vom Vincolo erfasste Fläche ist mit dem vollen Verkehrswert als Bauland zu entschädigen.EnteignungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.