BGer 1C_367/2015
AbgewiesenEntscheid vom 07.01.2016 · Kanton TI
Die materielle Enteignung durch einen Parkplatz-Vincolo (P9) im Zonenplan ist gegeben, wenn die betroffene Fläche eine autonome bauliche Nutzung zulässt. Die formelle Enteignung für eine nicht vom Vincolo erfasste Fläche ist mit dem vollen Verkehrswert als Bauland zu entschädigen.
BGer 1C_367/2015 vom 07.01.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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