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Art. 5 Abs. 3 WaG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer BGE 119 IB 397 · 10.11.1993GutgeheissenEine Rodungsbewilligung für eine Ferienhausüberbauung setzt voraus, dass das überwiegende öffentliche Interesse an der Rodung durch eine umfassende, raumplanerisch und forstlich abgestimmte Interessenabwägung nachgewiesen wird. Fehlt diese, ist die Bewilligung zu verweigern.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.