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BGer BGE 119 IB 397

Gutgeheissen

Entscheid vom 10.11.1993

Eine Rodungsbewilligung für eine Ferienhausüberbauung setzt voraus, dass das überwiegende öffentliche Interesse an der Rodung durch eine umfassende, raumplanerisch und forstlich abgestimmte Interessenabwägung nachgewiesen wird. Fehlt diese, ist die Bewilligung zu verweigern.

BGer BGE 119 IB 397 vom 10.11.1993 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.