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Art. 55 LPNMS

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BGer 1C_485/2020 · 28.06.2021AbgewiesenDer Schutz eines denkmalwürdigen Ensembles aus Villa und Park als untrennbare Einheit ist verhältnismässig, selbst wenn einzelne Teile wie ein Tennisplatz isoliert betrachtet geringere Bedeutung haben. Die Abwägung der Interessen zugunsten des Denkmalschutzes ist rechtmässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.