Art. 59 LCI
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BGer 1C_142/2021 · 22.12.2021AbgewiesenEin konservatorischer Bewilligungsverweigerungsgrund nach kantonalem Recht (Art. 13B LaLAT) ist zulässig, wenn eine anstehende Planungsänderung konkrete Ziele verfolgt und die Fristen eingehalten werden. Die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) wird dabei nicht verletzt, wenn die Einschränkung verhältnismässig und zeitlich begrenzt ist.BaubewilligungBGer 1C_430/2015 · 15.04.2016AbgewiesenDie Baubewilligung für acht Villen in einer Villenzone ist rechtmässig, wenn der Zugang technisch und juristisch ausreichend ist, die Ausnutzungsziffer nach kantonalem Recht (Art. 59 Abs. 4 LCI) eingehalten wird und keine willkürliche Anwendung der Normen vorliegt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.