Art. 62 Abs. 1 BauO (Stein am Rhein)
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BGer 1C_364/2016 · 10.11.2016AbgewiesenEin Skaterpark in einer Wohn- und Gewerbezone (WG 3) ist zonenkonform, wenn er die bundesrechtlichen Lärmschutzvorschriften einhält und als mässig störender Betrieb eingestuft werden kann.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.