BGer 1C_364/2016
AbgewiesenEntscheid vom 10.11.2016 · Kanton SH
Ein Skaterpark in einer Wohn- und Gewerbezone (WG 3) ist zonenkonform, wenn er die bundesrechtlichen Lärmschutzvorschriften einhält und als mässig störender Betrieb eingestuft werden kann.
BGer 1C_364/2016 vom 10.11.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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