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Art. 66 Abs. 1 und 2 BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_551/2025 · 01.12.2025GutgeheissenDas Bundesgericht stellt eine Verletzung des Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV) fest, da das kantonale Verwaltungsgericht über fünf Jahre lang keine Entscheidung in einem komplexen, aber nicht unzumutbar verzögerten Planungsverfahren traf.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.