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BGer 1C_551/2025

Gutgeheissen

Entscheid vom 01.12.2025 · Kanton TI

Das Bundesgericht stellt eine Verletzung des Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV) fest, da das kantonale Verwaltungsgericht über fünf Jahre lang keine Entscheidung in einem komplexen, aber nicht unzumutbar verzögerten Planungsverfahren traf.

BGer 1C_551/2025 vom 01.12.2025 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.