Art. 66 LTF
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_200/2024 · 13.08.2025GutgeheissenEin Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…BaubewilligungGestaltungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_664/2023 · 12.02.2025AbgewiesenEin Plan de quartier (PQ) muss für die Anwendung von Art. 26 LRS explizit oder zumindest implizit für eine wesentliche Teilmenge auf die Erstellung von Zweitwohnungen ausgerichtet sein. Fehlt eine solche Ausrichtung, kann ein Bauvorhaben nicht von der Ausnahmebestimmung profitieren, selbst wenn die Gemeinde bereits über 20 %…BaubewilligungBGer 1C_312/2024 · 18.07.2024AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage kann nicht allein wegen einer noch nicht in Kraft getretenen Planungsvariante suspendiert werden, wenn kein aktueller Planungsstudie vorliegt, der die Bewilligung behindert.BaubewilligungBGer 1C_388/2021 · 17.08.2022AbgewiesenDie Bewilligung eines Bauprojekts in weniger als 20 m Abstand zur Waldlisière kann im Kanton Genf unter den Voraussetzungen von Art. 11 Abs. 2 LForêts ausnahmsweise bewilligt werden, sofern die Schutzziele der Waldbewirtschaftung und -erhaltung nicht beeinträchtigt werden (Art. 17 LFo).BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_162/2021 · 08.09.2021AbgewiesenEin Raccordement eines Gartenpavillons an das kommunale Abwassernetz in einer künftigen Landwirtschaftszone stellt eine unzulässige Erweiterung der Ausstattung dar und kann nicht nach Art. 24c LAT bewilligt werden, da dies zu einer intensiveren Nutzung führt und neue Auswirkungen auf Boden, Ausstattung und Umwelt mit sich bringt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_140/2017 · 11.05.2017AbgewiesenEine Modifikation des Nutzungsplans mit erheblichen Auswirkungen auf die baulichen Parameter und den Verkehr erfordert die ordentliche Verfahren nach Art. 34 LST, auch wenn sie nur ein Grundstück betrifft.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_8/2016 · 18.01.2016AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht festgehalten, dass die Gemeinde die Zone der dicht bebauten Fläche gemäss Art. 41b Abs. 3 OPAc hinreichend zu begründen hat, bevor eine reduzierte Rückzugslinie vom Gewässerraum festgesetzt werden kann. Bis dahin gilt die Übergangsregelung mit einer 20-m-Schutzzone.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.