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Art. 67 BGG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

83%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_159/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde gegen eine Planungszone als gegenstandslos geworden ab, wenn diese während des Verfahrens abläuft und keine Ausnahmegründe für ein Eintreten trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse vorliegen.PlanungszoneBGer 1C_393/2021 · 20.05.2022GutgeheissenDie Baubehörde darf zivilrechtliche Vorfragen (hier: Wegrecht) nur summarisch prüfen, wenn ein unzweifelhaftes Resultat vorliegt. Andernfalls sind die Parteien an den Zivilrichter zu verweisen. Auflagen in einer Baubewilligung, die auf einer unzulänglichen Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage beruhen, sind willkürlich und aufzuheben.BaubewilligungBGer 1C_236/2019 · 21.07.2020GutgeheissenDie Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG ist zu verneinen, wenn keine objektiven Gründe für einen Standort ausserhalb der Bauzone vorliegen und subjektive Konflikte zwischen Grundeigentümern nicht ausreichen. Eine Interessenabwägung erübrigt sich, wenn die kumulativen Voraussetzungen von Art. 24 RPG nicht erfüllt sind.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_475/2017 · 21.09.2018Teilweise gutgeheissenDie Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung wegen Lichtimmissionen ist zu bejahen, wenn die Immissionen deutlich wahrnehmbar sind; eine Überschreitung von Richtwerten ist nicht erforderlich. Emissionsbegrenzende Massnahmen können die Legitimation entfallen lassen, müssen aber verbindlich auferlegt werden.BaubewilligungBGer 1C_169/2016 · 18.08.2016GutgeheissenDie Vorinstanz verletzte das Willkürverbot, indem sie ohne sachliche Gründe von der etablierten Rechtsprechung zu § 125 Abs. 1 Anhang PBG abwich und eine Unterniveaubaute als privilegiert einstufte, obwohl diese an einzelnen Punkten mehr als 1 m über das gewachsene Terrain hinausragte. Die Baubewilligung ist daher zu verweigern.BaubewilligungBGer 1C_163/2016 · 08.07.2016GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung des Bauvorhabens nicht rechtsgenüglich gesichert ist, insbesondere wenn eine bauliche Einheit nicht ohne wesentliche Anpassungen getrennt werden kann.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.