BGer 1C_159/2022
AbgewiesenEntscheid vom 02.11.2023 · Kanton AR
Das Bundesgericht schreibt eine Beschwerde gegen eine Planungszone als gegenstandslos geworden ab, wenn diese während des Verfahrens abläuft und keine Ausnahmegründe für ein Eintreten trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse vorliegen.
BGer 1C_159/2022 vom 02.11.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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